Patentanwalt werdenAusbildung zum Patentanwalt
Patentanwältinnen und Patentanwälte sind im einschlägigen Recht genauso zu Hause wie in Wissenschaft und Technik: Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben die Patentanwälte in Deutschland eine der längsten Ausbildungen zu absolvieren – und in dieser Phase nennt man die Patentanwaltsbewerber auch Kandidaten. Zuständig für die Zulassung zur Ausbildung ist der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Die rechtliche Grundlage für den Ablauf der Ausbildung zum Patentanwalt ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nach § 12 der Patentanwaltsordnung und Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft (PatAnwAPO).
Der Bewerber (Kandidat) muss den erfolgreichen Abschluss eines Studiums naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer an einer Universität nachweisen, danach schließt sich eine mindestens 34-monatige Ausbildung im Inland auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes an.
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