Marke

Marken, Geschäftsbezeichnungen, Werktitel

Eine Marke dient zur Kennzeichnung und Unterscheidung von Waren bzw. Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren bzw. Dienstleistungen eines anderen Unternehmens.
Geschützt werden können Wort- oder Bildmarken und Kombinationen von Wort- und Bildmarken, Klangmarken und Kennfäden.
Der Schutz geht über die Ware oder Dienstleistung für die die Marke bestimmt ist, hinaus und erstreckt sich auf ähnliche Waren oder Dienstleistungen.
Im Gegensatz zu Erfindungen oder Geschmacksmustern braucht eine Marke am Anmeldetag nicht neu zu sein. Jedoch kann der Inhaber einer gleichen oder ähnlichen älteren Marke gegen eine jüngere Markenanmeldung vorgehen.
Bei Anmeldung einer Marke wird durch das Patentamt geprüft, ob absolute Eintragungshindernisse bestehen.
Nach Abschluß dieser Prüfung wird die Marke eingetragen und diese Eintragung im Markenblatt bekannt gemacht.
Die Marke muß innerhalb von 5 Jahren nach ihrer Eintragung benutzt werden.
Die Benutzung darf später nicht länger als 5 Jahre unterbrochen werden.
Die Laufzeit einer Marke beträgt 10 Jahre, sie kann allerdings beliebig oft gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr um jeweils 10 Jahre verlängert werden.