Sonstige Schutzrechte

Schutz von Pflanzensorten und Halbleitertopographien

Sortenschutz
Das Vermehrungsmaterial neuartiger Pflanzen wird durch ein Sortenschutzrecht geschützt.
Eine schutzfähige Sorte muß neu, beständig und homogen sein und sich durch ein wesentliches Merkmal von allen bisherigen Sorten unterscheiden.
Die Laufzeit des Sortenschutzes dauert je nach Sortenart 25 oder 30 Jahre, gerechnet ab Beginn des auf die Erteilung folgenden Kalenderjahres.

 

Halbleiterschutz
Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen werden nach dem Halbleiterschutzgesetz bei dem Deutschen Patent- und Markenamt zum Schutz angemeldet.
Das Halbleiterschutzgesetz hat mit dem Gebrauchsmusterschutzgesetz Ähnlichkeit. Eine Prüfung auf Neuheit findet nicht statt, der Schutz dauert 10 Jahre.