Lizenz- und Know-How-Verträge

Stichworte zur Vertragsgestaltung

Nachfolgend werden einige Stichworte zur Vertragsgestlatung gegeben, die später noch weiter erläutert werden sollen. Auf jeden Fall gilt: auch wenn Vertragsfreiheit besteht, stellt ein Lizenz- und Know-how-Vertrag eine komplexe Materie dar, für die sich eine Ratsuche beim Patentanwalt anbietet.



• Vertragsfreiheit mit Grenzen (Sittenwidrigkeit, gesetzl. Verbote, Wettbewerb)
• Formfreiheit (aber: Prüfungsbefugnis des Kartellamts)
• Arten der Lizenzierung (ausschließlich, nichtausschließlich)
• kostenlose Mitbenutzung
• Kreuzlizenz (hierfür: Reserveschutzrechte)
• Negativlizenz (Verzicht auf Verbietungsrechte)
• Gebührenstaffel (Mindestlizenz vs. Ausübungspflicht, vertraglich oder bei ausschließlicher Lizenz)
• Gebührenbasis (Umsatz/ Stück; Einbeziehung neutraler Teile: Kartellrecht!)
• Gebührenhöhe (Anhaltspunkte: Sammlungen in Literatur)
• Sukzessionsschutz für ausschließliche und nichtausschließliche Lizenzen (Rechte des Lizenznehmers bei Übertragung des Schutzrechts)
• Aufspaltung des Schutzrechts (territorial, Benutzungsart, technologisches Einsatzgebiet) Übertragung der Lizenz (immer möglichbei ausschließlicher Lizenz)
• Haftungsfragen (Gewährleistung: Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln, „gewagtes Geschäft“, faktisch anerkanntes Monopol; Rücktritt, später Kündigung statt Rückabwicklung - Dauerschuldverhältnis)
• Nichtangriffsklausel (Wettbewerbsbeschränkung vs. Gruppenfreistellung)
• Anspruch auf Lizenzerteilung bei marktbeherrschender Stellung
• gesetzliche Zwangslizenz (selten verhängt)